Das Schreiben der Bezirksvorsteherin:

 

Stellungnahme des Vereinsvorstands:

Im Schreiben der Bezirksvorstehung Penzing (eingelangt am 27. April 2015) an die Ulmenstraßenanrainer  wird eine erneute Änderung der Verkehrsordnung auf der Ulmenstraße angekündigt. Der Vorstand des Vereins Kordonsiedlung möchte dazu wie folgt Stellung nehmen.

Wir anerkennen die Bemühungen des Bezirks und der zuständigen Magistratsabteilungen den Anliegen der Ulmenstraßenbewohner entgegenzukommen.

Leider wurde der erste Planungsschritt im Sommer 2013 unter Ausschluss der Betroffenen vollzogen. Durch unsere Intervention kam es zu nachträglichen Befragungen.
Die Forderungen der Anrainer sind nach wie vor klar formuliert und kommuniziert:
1. Entfernung des Halteverbots (Gelbe Linie) entlang der gesamten Ulmenstraße
2. vermehrtes Angebot markierter Stellplätze in Wohnnähe
3. Entfernung der an gefährlichen Stellen markierten Parkplätze

Wieweit erfüllt nun der erwähnte, uns vorliegende Plan 14-0907/9 vom 3.9.2014 diese Forderungen?

Punkt 3 dürfte erledigt sein, wiewohl es merkwürdig ist, dass einer Fachabteilung solche Planungsfehler unterlaufen können.

Punkt 2: Im Bereich der Gelben Linien sollen 5 zusätzliche Parkplätze entstehen. Wir haben durch sorgfältige Studien der Sichtbeziehungen entlang des Straßenverlaufs eine Reihe von Orten eruiert wo weitere Stellplätze gefahrlos möglich sind. Das wurde den Verantwortlichen mitgeteilt, die von uns angestrebte gedeihliche Debatte kam jedoch nicht zu Stande. Der im Schreiben angeführte Platzbedarf des  - ohnehin spärlich verkehrenden - Linienbusses ist unserer Meinung nach nicht stichhaltig.

Zum 1. Punkt: Hauptproblem ist nach wie vor das fast durchgängige Halteverbot. An lediglich 4 Orten entlang der Ulmenstraße sollen Haltemöglichkeiten entstehen. Diese sind oft ¼ Km voneinander entfernt oder liegen in Seitengassen, wo Halten ohnehin erlaubt ist. Zur Verdeutlichung, überall sonst bedeutet das weiterhin: Aus- und Einsteigen speziell von Kindern und alten Menschen, Ladetätigkeiten von Handwerkern, Halten von Zustelldiensten, Krankentransporten und Taxis, ... ist strafbar! Da dies unzumutbar ist wird damit ein permanentes Konfliktfeld eröffnet. Was ist der Grund für diese Maßnahme? Die StVO regelt ein Halteverbot ausreichend! Der MA 65 und MA 46 konnten wir dazu keine für uns nachvollziehbare Begründung entlocken.

Allgemein müssen wir leider feststellen dass sich der Diskurs mit den Verantwortlichen für uns sehr mühsam gestaltet. Manchmal haben wir den Eindruck dass wir verschiedene Sprachen sprechen. Auskünfte werden nur nach mehrmaligen nachhaken - scheinbar widerwillig - geliefert. Fragen werden ausweichend beantwortet, auf Argumente wird nicht eingegangen. Eine bürgernahe Verwaltung sieht für uns anders aus.

Die derzeitige Lösung auf der Ulmenstraße ist aus unserer Sicht eine verkehrs-politische und nicht eine verkehrs-rechtliche. Die Politik soll dem Volke dienen und es nicht schikanieren. In diesem Sinne ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen. In weiteren Schritten muss eine gedeihliche und vernünftige Lösung für die Ulmenstraße gefunden werden. Von der Bezirksvertretung Penzing und von den befassten Fachabteilungen erwarten wir uns eine entsprechende Kooperation.

Der Vorstand des Vereins Kordonsiedlung

Dr. Karl Melber, Obmann                  Reinhard Kladler, Schriftführer

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